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Reiserecht bei Pauschalurlauben - auch Reisebüros tragen Verantwortung

Mit dem Veranstalter schließt man einen Vertrag ab. Das Reisebüro ist nur als Mittler tätig, kann aber in Einzelfällen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist in sofern wichtig, als dass man seine Forderungen nicht zur falschen Zeit am falschen Ort stellt.
Ein Beispiel sind die Einreisebestimmungen. Mitarbeiter von Reisebüros sind verpflichtet, deutschen Kunden ungefragt Informationen über eventuell nötige Visa zukommen zu lassen. Falls eine Ausreise an dieser fehlenden Information scheitert, hat das Reisebüro zu haften. Genauso sieht es aus bei Flugzeiten aus. Erhält man falsche Auskunft, so dass man seinen Flug verpasst, besteht Anspruch auf Schadensersatz.
Wichtig ist es auch, die Informationen des Reisebüros mit denen des Katalogs abzugleichen. Falsche Versprechungen über das Zielhotel können reklamiert werden, wenn man sich die Auskünfte hat schriftlich geben lassen oder einen Zeugen bei der Buchung dabei hatte. Ebenso sind die Reisbüros verpflichtet, das günstigste Angebot zu nennen, wenn sie danach gefragt werden. Mehrkosten werden erstattet, wenn später rauskommt, dass es beim selben Reisebüro ein günstigeres Angebot bestand.
Quelle: Focus-Online
Bild: Oleg Malashevich (Flickr)